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Rechtliche Lage zur Nutzung einer Dash Cam
In Deutschland ist eine Dash Cam generell erlaubt. Es gibt ein aktuelles Gerichtsurteil, was auch die Verwertbarkeit der Aufnahmen vor Gericht angeht.
Das Amtsgericht Nienburg hat zur Frage „Dürfen Dash Cam-Aufnahmen in Strafprozessen verwendet werden?„ entschieden. Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, Bilder von Dash Cams als Beweismittel zu verwerten. Bislang gibt es nur Urteile zu Dash Cams von Verwaltungs- und Zivilgerichten.
In dem Fall ging es um eine mögliche Nötigung im Straßenverkehr, die das mutmaßliche Opfer mit der Dash Cam dokumentiert hatte. Das Amtsgericht Nienburg hat keine Probleme damit, die Aufnahmen im Prozess zu verwenden. Umfangreich begründet das Urteil, warum die Bilder mit dem geltendem Datenschutzrecht vereinbar sind.
Bedenken hätte das Gericht nur für den Fall, dass Autofahrer gezielte Verkehrsüberwachung betreiben, etwa um massenhaft vermeintliche Verkehrssünder anzuzeigen.
Hier finden Sie ursprünglichen original Blogeintrag: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/04/22/urteil-Dash Cam-bilder-sind-verwertbar/
In Österreich ist die Nutzung der Dash Cam für private Nutzer verboten. Sie können jedoch bei nüviCam/dezlCam/Garmin DriveAssist Geräten die Aufnahmefunktion der Kamera ausschalten und dennoch die Fahrerassistenzfunktionen nutzen.